Die Präsidentenkonferenz hat am 25. März 2026 im Restaurant Chasseur in Courtepin dem Antrag der Gesellschaften Salvenach-Jeuss, Carabiniers du Vully und FS Ulmiz zur Anpassung der Bonuspunkte im Bezirkscup zugestimmt.
Bei der Präsidentenkonferenz vom 25. März 2026 im Restaurant Chasseur in Courtepin waren 44 Personen anwesend, davon 25 stimmberechtigt. Auf der Traktandenliste stand unter anderem ein Antrag des Vorstandes SBS zur Anpassung der Bonuspunkte im Bezirkscup.
Ausgangslage
Die Begründung des Vorstandes: An den kantonalen und eidgenössischen Schützenfesten ist das Stgw57-03 für die Auszeichnung in einer anderen Kategorie eingeteilt als das Stgw90 und der Karabiner – die Auszeichnungslimite liegt dort entsprechend höher. Diesem Umstand solle auch im Bezirkscup Rechnung getragen werden. Der Vorstand beantragte deshalb folgende Staffelung:
| Waffe | Bonuspunkte (Antrag Vorstand SBS) |
|---|---|
| Standardgewehr, Freie Waffe | 0 Pt. |
| Stgw57-03 | 1 Pt. |
| Stgw90, Karabiner | 2 Pt. |
| Stgw57-02 | 4 Pt. |
Gegenanträge und Diskussion
Der Antrag fand zum Teil Zustimmung im Saal und löste eine lebhafte Diskussion aus. Es wurden jedoch zwei Gegenanträge eingebracht.
Die SG Courlevon beantragte als einen der Gegenanträge, das bestehende Reglement unverändert zu belassen.
Die Gesellschaften SG Salvenach-Jeuss, Sté des Carabiniers du Vully und FS Ulmiz beantragten gemeinsam eine etwas höhere Staffelung als der Vorstand:
| Waffe | Bonuspunkte (Antrag Salvenach-Jeuss / Vully / Ulmiz) |
|---|---|
| Standardgewehr, Freie Waffe | 0 Pt. |
| Stgw57-03 | 2 Pt. |
| Stgw90, Karabiner | 3 Pt. |
| Stgw57-02 | 4 Pt. |
Zur Begründung führten die antragstellenden Gesellschaften mehrere Argumente ins Feld:
- Der Sensebezirk führt denselben Wettbewerb und hat im vergangenen Jahr die Bonuspunkte exakt auf die im Antrag vorgeschlagenen Werte gesetzt – mit positiven Erfahrungen.
- Die antragstellenden Gesellschaften haben drei unabhängige Büchsenmacher nach einem sachgerechten Bonus für die verschiedenen Waffen befragt. Alle drei kamen unabhängig voneinander zum selben Ergebnis: 0 – 2 – 3 – 4 Punkte.
- Das Stgw90 weist bekannte Mängel auf, sowohl am Lauf als auch hinsichtlich der Munition. So hat die Munition in Versuchen bei Brünig Indoor vergleichsweise schlecht abgeschnitten – ein Faktor, der bei der Bemessung des Bonus berücksichtigt werden sollte.
- Rechnet man die Unterschiede aus den Schiessplänen der kantonalen und eidgenössischen Schützenfeste – konkret das Programm mit 6 Schuss A10 – auf den reinen Waffenunterschied herunter, so ergibt sich für das Stgw57-03 ein Ausgleichswert von rund 2 Punkten, für das Stgw90 von etwas über 4 Punkten. Auch diese Rechnung stütze den vorgeschlagenen Antrag als ausgewogen.
Abstimmung
Zuerst wurde über den Antrag des Vorstandes SBS abgestimmt: er erhielt lediglich 3 Ja-Stimmen und war damit klar gescheitert. Anschliessend kam der Antrag Salvenach-Jeuss/Vully/Ulmiz zur Abstimmung und erzielte 13 Ja-Stimmen.
Bei 25 Stimmberechtigten liegt das absolute Mehr bei 13 Stimmen – der Antrag hatte es damit exakt erreicht. Da es bei Abstimmungen zu 300m-Angelegenheiten üblich ist, dass sich die fünf Pistolenpräsidenten der Stimme enthalten, hätte eine Auszählung der Enthaltungen am Resultat nichts mehr geändert. Der Präsident verzichtete daher darauf. Über den Antrag der SG Courlevon auf Beibehaltung des bisherigen Reglements wurde nicht mehr abgestimmt.
Die neuen Bonuspunkte gemäss dem angenommenen Antrag treten ab sofort in Kraft.

















